Im Falle einer Trennung oder einer Scheidung gibt es einige Punkte zu beachten. Es gibt drei Optionen, über die du nachdenken kannst. Für eine detaillierte Beratung wende dich bitte an einen Anwalt. Wir geben hier gerne einen ersten Überblick zur Orientierung.
- Bei einer Trennung / Scheidung gibt es viele Lösungen.
- Vermietung, Verkauf oder auch die Übernahme einer Partei sind denkbar.
- Bitte schaut in den Kreditvertrag, wie lange dieser noch läuft und lasst das in die Entscheidung mit einfließen. So könnt ihr teure Vorfälligkeitsentschädigungen im Idealfall umgehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Vermietung
Wenn beide Partner aus der gemeinsamen Immobilie ausziehen möchten, kann sie im Anschluss daran vermietet werden. Die Eigentumsverhältnisse sind dann zu klären. Wenn beide gemeinsam im Grundbuch bleiben, kann die Finanzierung auch wie bisher fortgesetzt werden. Die Aufteilung der Miete kann frei gewählt werden. Ein Orientierungspunkt ist hierbei die Verteilung des Eigentums (z.B. 50/50 oder 40/60). Zusätzlich kann berücksichtigt werden, wenn sich ein Partner um die Vermietung kümmert und damit Aufwand hat.
Sollte ein Partner die Immobilie allein übernehmen wollen, sind wir bei Variante 2.
2. Immobilie wird von einem Partner übernommen
Alle Rechte und Pflichten gehen dann auf diesen Partner über. Im Rahmen einer Scheidung erfolgt ein Finanzausgleich. Der zukünftig alleinige Eigentümer wird in vielen Fällen eine Zahlung an den anderen Partner leisten. Hier wird die Finanzierung ebenfalls berücksichtigt. Da ein Zahler aus dem Vertrag ausscheiden möchte, kann hier eine Anpassung nötig werden. Rein formell beantragst du eine Haftungsentlassung der Person, die auszieht. Die Zustimmung der Bank ist dazu einzuholen. Je nach Verteilung der Einnahmen der Partner kann das genehmigt oder abgelehnt werden. Welches Budget ungefähr tragbar ist, findest du hier.
Sollte demnächst (innerhalb von maximal 5 Jahren) eine Anschlussfinanzierung anstehen, dann kann eine Einigung auch dafür getroffen werden. Der neue alleinige Eigentümer kann dann die Auszahlung an den ehemaligen Eigentümer vornehmen. In vielen Fällen kann der Darlehenswunsch dafür aufgestockt werden.
3. Verkauf
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen. Hier ist der Zeitplan der Finanzierung entscheidend. Wie lange ist das Ende der Zinsbindung noch entfernt? Falls möglich, sollte das in die Abwägung mit einfließen. Wenn der Vertrag wegen der Scheidung vorzeitig aufgelöst werden muss, kann die Bank ansonsten eine Gebühr verlangen. Sie stellt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung. Vereinfacht gesagt sind das dann die Zinskosten, die der Bank somit entgehen.
Hier kann ein Schuldnertausch interessant sein. Am besten Du nimmst frühzeitig Kontakt zur Bank auf und besprichst Lösungsmöglichkeiten. In der Praxis ist es vereinzelt möglich, dass das Haus dann inklusive der Baufinanzierung übernommen wird. In der Vergangenheit war das eher uninteressant, da die Zinsen meist günstiger waren als vor einigen Jahren. In der heutigen Zeit kann das für Verkäufer und Käufer gleichermaßen interessant sein. Wichtig ist, dass die Bank auch hier das letzte Wort hat. Die Käufer sollten daher eine ähnlich gute Bonität aufweisen. Die Rückfrage, ob die Bank einen Schuldnertausch mitmacht, ist auf jeden Fall wichtig zu stellen. Der Käufer tritt dann in den Kreditvertrag an die Stelle des Verkäufers ein.