Beim Kauf einer Immobilie gibt es Nebenkosten. Der Notar und die Grunderwerbsteuer sind in den meisten Fällen zu zahlen. Wenn ein Makler beauftragt wurde, dann kommt die Courtage dazu.
Die wichtigsten Punkte dieses Artikels
- Für Notar- und Grundbuch sind 1,5 - 2,0% des Kaufpreises einzurechnen.
- Die Grunderwerbsteuer ist abhängig vom Bundesland. In Berlin beträgt sie z.B. 6%, in Bayern 3,5% und in Hamburg 4,5%.
- Die Nebenkosten sind als erstes zu zahlen bei einem Kauf.
Notar- und Grundbuchkosten
Die Übertragung einer Immobilie ist an eine notarielle Beurkundung gebunden. Die Höhe der Kosten für den Notar liegen ungefähr bei 1,0 bis 1,5 Prozent vom Kaufpreis.
Wer also eine Immobilie für 300.000€ kauft, kann für den Notar 3.000€ - 4.500€ einplanen.
Der Notar kümmert sich um folgende Punkte für dich:
Erstellung des Vertragsentwurfes und Versand an Käuferin und Verkäuferin
Notartermin mit Beurkundung
Eintragung einer Ankündigung des Eigentümerwechsels beim Grundbuchamt (Auflassungsvormerkung)
Klärung Vorverkaufsrechte. z.B. bei Stadt oder Gemeinde
Meldung an Finanzamt (Sobald die Käuferin die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt gezahlt hat, erhält sie eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nur damit ist ein Eigentumswechsel möglich.)
Überwachung der Zahlung des [Kaufpreises](Notarieller Kaufpreis Das ist der Kaufpreis, der im Kaufvertrag steht und vom Notar notariell beurkundet wurde. Dieser Kaufpreis wird z.B. vom Finanzamt genutzt für die steuerliche Abschreibung und die Grunderwerbsteuer. Für die Bank wird der Kaufpreis bei der Ermittlung des Beleihungswertes herangezogen.
Nach Grundbucheintrag Eigentümerwechsel
Die Rechnung für den Notar gehört mit zu den ersten Zahlungen, die zu leisten sind. Verhandlungsspielraum gibt es hier keinen. Die Notarkosten sind fest geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz.
Die Kosten beim Grundbuchamt liegen bei ca. 0,5% des Kaufpreises. Bei unserem Beispiel sind das ca. 1.500€.
Das Grundbuchamt kümmert sich um Eintragungen, Änderungen und Löschungen direkt im Grundbuch. Danach versendet es Änderungsmitteilungen. Das ist dann der Auszug des Grundbuches, der bearbeitet wurde - nicht zu verwechseln mit einem klassischen Grundbuchauszug.
Die Notar- und Grundbuchkosten belaufen sich insgesamt auf ca. 1,5 – 2,0% des Kaufpreises.
Grunderwerbsteuer
Die Höhe der Steuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie richtet sich nach dem Standort der Immobilie.
Bundesland | Steuersatz |
---|---|
Baden-Württemberg | 5,0 Prozent |
Bayern | 3,5 Prozent |
Berlin | 6,0 Prozent |
Brandenburg | 6,5 Prozent |
Bremen | 5,0 Prozent |
Hamburg | 4,5 Prozent |
Hessen | 6,0 Prozent |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 Prozent |
Niedersachsen | 5,0 Prozent |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 Prozent |
Rheinland-Pfalz | 5,0 Prozent |
Saarland | 6,5 Prozent |
Sachsen | 3,5 Prozent |
Sachsen-Anhalt | 5,0 Prozent |
Schleswig-Holstein | 6,5 Prozent |
Thüringen | 6,5 Prozent |
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?
Sie wird immer dann fällig, wenn ein Kaufvertrag geschlossen wird. Sie kann auch durch eine Eigentumsübertragung entstehen.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer erfährst du im Steuerbescheid deines Finanzamtes. Diesen erhältst du wenige Wochen nach dem Kauf. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass bereits der Notartermin als Kaufdatum gilt. Der Steuerbescheid ist nicht von der Eintragung im Grundbuch abhängig. In der Praxis ist der Steuerbescheid daher eine der ersten Rechnungen, die du bekommst. Das Zahlungsziel liegt im Normalfall bei 4 Wochen, sobald du die Post vom Finanzamt empfangen hast. Die klassische Baufinanzierung kann erst später ausgezahlt werden. Deswegen benötigst du dieses Geld frühzeitig auf deinem Konto.
Beispiel: Du kaufst eine Immobilie in Berlin für einen Kaufpreis von 300.000€. Grunderwerbsteuer 6,0%, das entspricht dann 18.000€.