Wenn ein Annuitätendarlehen erstmal abgeschlossen ist, beginnt die vereinbarte Zinsbindung gemäß Darlehensvertrag.
Die wichtigsten Punkte dieses Artikels
- Du kannst jede Finanzierung kündigen, wenn sie 10 Jahre nach der Auszahlung bereits läuft.
- Die Frist für die Kündigung beträgt 6 Monate.
- Es zählt nicht das Datum der Unterschrift, sondern der Vollauszahlung.
Für die Anschlussfinanzierung und einen Bankenwechsel (zum Beispiel aufgrund eines besseren Angebotes) gibt es mehrere Optionen:
Nach Ende des Vertrages
Das ist die klassische Anschlussfinanzierung. Die einfachste und damit unkomplizierteste Variante ist es, auf das Ende der vereinbarten Zinsbindung zu warten und den Bankenwechsel erst dann vorzunehmen. Hier fallen lediglich geringe Kosten für die Abtretung der Grundschuld on der alten Bank zur neuen Bank an.
Innerhalb der Zinsbindung
Da der Zinsmarkt jedoch in Bewegung ist, möchtest du vielleicht nicht bis zum Ende der Zinsbindung warten, sondern ein besseres Angebot direkt nutzen. Hierfür kannst du ein Darlehen während der Laufzeit gegen ein Vorfälligkeitsentgelt direkt ablösen. Die Bank muss hier aber zustimmen. Häufig ist dieses Entgelt für die vorzeitige Ablösung jedoch so hoch, dass die künftige Zinsersparnis den Wechsel nicht rechtfertigt. Die meisten Banken lehnen so eine Anfrage in der Praxis ab. Es gibt Härtefälle, dann ist die Bank zur Zustimmung verpflichtet - allerdings erhältst du dann auch eine Rechnung über die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank.
Kredit läuft länger als 10 Jahre (Sonderkündigungsrecht)
Anders kann es sein, wenn du Gebrauch von der gesetzlichen Kündigungsfrist gem. §489 BGB machst. Demnach kannst du ein Darlehen nach 10 Jahren mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist ablösen. Aber Achtung, hier gilt das Datum der Vollauszahlung und nicht das Datum des unterzeichneten Darlehensvertrages.
Beispiel: Du hast für den Bau eines Hauses am 15.01.2010 ein Darlehen unterzeichnet mit 15 Jahren Zinsbindung.
- Demnach wäre das Darlehen erst am 15.01.2025 abzulösen.
- Das Haus wurde am 30.05.2010 fertiggestellt und die letzten Darlehensmittel bei deiner Bank abgerufen. Dies ist also das Datum einer Vollauszahlung.
- Nun möchtest du im Jahr 2018 vom §489 BGB Gebrauch machen und dein Darlehen fristgerecht kündigen damit der neue (und viel bessere?) Darlehenszinssatz gesichert werden kann.
- Fristgerecht bedeutet in dem Fall, dass du das Darlehen zum 30.11.2020 kündigen und ablösen kannst. Einem Bankenwechsel steht nun nichts mehr im Wege.
Hier hast du also die Möglichkeit deine Anschlussfinanzierung vorzuziehen.
Mehr Geld benötigt? Dann ist das ein guter Zeitpunkt
Übrigens kannst du ein Darlehen aufstocken, wenn du eine Ablösung vornimmst. Du kannst mit der neuen Bank eine höhere Darlehenssumme vereinbaren als das abzulösende Darlehen beträgt. Dies eignet sich besonders dann, wenn Modernisierungen am Objekt geplant sind oder gegebenenfalls Ratenkredite abgelöst werden sollen. Sprich uns hierzu gern an und stelle eine Anfrage. Die Abtretung der alten Grundschuld und die mögliche Neueintragung einer höheren Grundschuldsumme verursachen natürlich weitere Kosten beim Grundbuchamt. In manchen Fällen kannst du das Darlehen auch genau bis zur damaligen eingetragenen Grundschuld aufstocken. Dann ist keine Neueintragung nötig, sondern nur die (kostengünstigere) Abtretung.